Amtliche Bekanntmachungen
Änderung der Berufsordnung
§ 12 Abs. 4 der Berufsordnung wurde neu gefasst.
Der neue § 12 Abs. 4 der Berufsordnung lautet:
"(4) Der Zahnarzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen in die ihn betreffenden zahnärztlichen Dokumentationen Einsicht zu gewähren. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Dokumentation herauszugeben. Die erste Kopie der gesamten Dokumentation ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Weitere Kopien sind gegen Erstattung der Kosten herauszugeben."
Die geänderte Ordnung ist hier abrufbar: