Die Ausübung der Zahnheilkunde erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz).
Unsere Existenzberechtigung, unsere Organisationsstruktur und unser Aufgabenbereich leiten sich unmittelbar aus dem Saarländischen Heilberufekammergesetz ab. Die wichtigsten, von uns erlassenen Ordnungen sind die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung. Für die Privatliquidation des Zahnarztes ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die amtliche Grundlage.
Oberstes Organ ist unsere Vertreterversammlung, ein Parlament, in das alle saarländischen Zahnärztinnen und Zahnärzte alle 5 Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen. Dieses Parlament wiederum wählt den Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern. Alle Gewählten sind praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihr Wahlamt ehrenamtlich – i.d.R. zusätzlich zu ihrer Praxistätigkeit- wahrnehmen.
Die Verwaltung der Kammer wird geleitet von einem Geschäftsführer und befindet sich gemeinsam mit der Verwaltung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland im Haus der Zahnärzte in der Puccinistraße 2 in 66119 Saarbrücken (St. Arnual).