Wenn Sie in Deutschland als Zahnarzt/Zahnärztin ohne Einschränkung und dauerhaft tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle als Approbationsbehörde (Saarland: Landesamt für Soziales) die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. In der Regel wird die Gleichwertigkeit in einer „Gleichwertigkeitsprüfung“ nachweisen. Die Gleichwertigkeitsprüfung wird vor einer Kommission der Zahnärztekammer des Saarlandes abgelegt.