Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe, zu denen die Zahnmedizinischen Fachangestellten zählen, sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Bescheide der Gleichwertigkeitsprüfung bei nicht-reglementierten Berufen tragen primär dazu bei, die ausländischen Qualifikationen für die Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen transparent zu machen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende zu erhöhen.