Zahnärztliche Praxen mit mind. einer abhängig beschäftigten Person sind gesetzlich verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen und der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nachzuweisen.
Dazu gibt es verschiedene Umsetzungsformen. Mit dem BuS-Dienst bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem erfolgreichen, innovativen und berufstandsspezifischen Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Die wesentlichen Vorteile, die Ihnen aus der Teilnahme an dem BuS-Dienst Saarland gegenüber der Beauftragung eines kommerziellen Dienstes entstehen, möchten wir mit folgenden Stichworten nochmals in Erinnerung bringen: