- Der Geschäftsführer ist sowohl Leiter der Verwaltung als auch Berater des Vorstandes und der Vertreterversammlung.
- Als Jurist ist er zugleich Justiziar der Kammer.
- Er bereitet in Abstimmung mit dem Vorsitzenden die Sitzungen des Vorstandes und in Abstimmung mit dem Vorstand die Sitzungen der Vertreterversammlung vor, nimmt daran mit beratender Stimme teil und ist für die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse verantwortlich.
- Er berät den Vorstand in allen Fragen des Aufgabenbereiches der Kammer und erarbeitet und unterbreitet Vorschläge zur Umsetzung von Projekten und Lösung anstehender Fragen.
- Den Kammermitgliedern steht er gemeinsam mit der von ihm geleiteten Verwaltung für Fragen der zahnärztlichen Berufsausübung zur Verfügung.
- Patientenbeschwerden werden entgegengenommen und den zuständigen Gremien der Kammer zugeleitet.
- Er nimmt an den Sitzungen des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Ärztekammer des Saarlandes und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes mit beratender Stimme teil.
- Im Rahmen seiner Dienstaufgaben nimmt er die Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege wahr und ist verantwortlich für die Umsetzung der gruppenprophylaktischen Maßnahmen im Sinne des § 21 SGB V im Saarland.
- Auf Bundesebene vertritt er die Kammer Saarland in den Tagungen der Landesgeschäftsführer und der Bundesgeschäftsführertagung. An den Sitzungen der Hauptversammlung der Bundeszahnärztekammer nimmt er mit den saarländischen Delegierten mit beratender Stimme teil.