Gesetze / Berufsrecht

Hinweis: Weiterbildungsassistenten, die Ihre Weiterbildung bereits vor dem 02.08.2018 begonnen haben, können wählen, ob diese nach der alten oder nach der neuen Weiterbildungsordnung geprüft werden wollen (siehe § 19 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung ab dem 02.08.2018).

Vertragszahnarztrecht

Tarifverträge für ZFA und Azubi

Nicht bindend, sofern nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils in der entsprechenden Tarifpartei Mitglied sind.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. handelt für die Zahnmedizinischen Fachangestellten mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) auf der Länderebene Tarifverträge aus.

Seit dem 20. Januar 2023 besteht die AAZ aus den Ländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe.

Im Manteltarifvertrag werden u.a. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden und andere Leistungen vereinbart. Der Manteltarifvertrag gilt für die Länder Hamburg, Hessen und den Landesteil Westfalen-Lippe, seit 01.07.2011 für das Saarland und seit 20. Januar 2023 auch für Niedersachsen, sowie darüber hinaus aus Gründen der Nachwirkung auch für Berlin.

Im Vergütungstarifvertrag finden sich die empfohlenen Vergütungen je Einstufung.

Einen Gehaltsrechner auf Basis des Vergütungstarifvertrages finden Sie hier: https://www.vmf-online.de/zfa/gehaltsrechner-zfa