Ansicht eines Zahnarztbehandlungsstuhls mit Utensilien von oben

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende ab dem 1. Juli 2025

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich nach langen und intensiven Verhandlungen auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Auszubildende zur/zum ZFA geeinigt.

Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe.

Der Vertrag ist nicht allgemeinverbindlich, das bedeutet nur anwendbar, wenn sowohl der/die Arbeitgeber/-in als auch der/die jeweilige Arbeitnehmer-/in Mitglied des jeweiligen Tarifpartners sind.

Die Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026 steigen

im 1. Jahr auf 1.000 €,

im 2. Jahr auf 1.100 €

und im 3. Jahr auf 1.200 €.

Des Weiteren werden die Vergütungen für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die Zahnarzthelfer/-innen und die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe wie z. B. Dentalhygieniker/-in oder Fachwirt/-in in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 01.07.2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 % erhöht.

Zum 01.01.2026 werden die Vergütungen in einem zweiten Schritt erneut erhöht, im Durchschnitt um 2,80 %.