Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich nach langen und intensiven Verhandlungen auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Auszubildende zur/zum ZFA geeinigt.
Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe.
Der Vertrag ist nicht allgemeinverbindlich, das bedeutet nur anwendbar, wenn sowohl der/die Arbeitgeber/-in als auch der/die jeweilige Arbeitnehmer-/in Mitglied des jeweiligen Tarifpartners sind.