Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.
Zahnärztliches Fachpersonal muss gemäß Strahlenschutzverordnung spätestens alle fünf Jahre die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren.
Die Präsenz-Kurse zur Aktualisierung für das laufende Jahr können Sie über das Online-Portal buchen.
Alle aktuellen Kurse finden Sie auf der folgenden Seite. Sollte dort kein Kurs angegeben sein, findet dieses Jahr keine weitere Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz statt.