Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Zahnärztekammer des Saarlandes tätig sind, können nach der saarländischen Weiterbildungsordnung folgende Fachgebietsbezeichnungen führen:
- FZA für Kieferorthopädie
- FZA für Oralchirurgie
Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist eine zahnärztliche Approbation. Offene Weiterbildungsstellen können Sie unter der Stellenbörse ersehen.