Zahnarztausweis

Alle Kammermitglieder erhalten nach ihrer Anmeldung bei der Zahnärztekammer des Saarlandes eine Bestätigung über die Mitgliedschaft und auf Antrag auch einen Zahnarztausweis.

Der Zahnarztausweis hat nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder Pass Gültigkeit. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzugs aus dem Kammerbereich ist der Zahnarztausweis unaufgefordert an uns zurückzugeben.

Den Antrag auf Erstausstellung eines Zahnarztausweises können Sie im Portal der Zahnärztekammer Saarland ausfüllen.

Nach Abgleich Ihrer Daten erhalten Sie Ihren neuen Zahnarztausweis bei Erstausstellung und aufgrund Namensänderung kostenlos.