Auslage von Zeitschriften in der Zahnarztpraxis

In der Corona-Pandemie wurde von einzelnen Stellen aufgrund bestehender Unsicherheit hinsichtlich der Übertragbarkeit des Corona-Virus angeraten, das Auslegen von Zeitschriften im Wartebereich zeitweise einzustellen. Nach heutigem Kenntnisstand gibt es allerdings keine Evidenz für eine Virusübertragung über das Papier von Zeitschriften.

Aufgrund einzelner aktueller Anfragen von Mitgliedern möchten wir gerne klarstellen, dass aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes keine gesundheitlichen, rechtlichen oder sonstigen Bedenken hinsichtlich der Auslage von Zeitschriften im Wartezimmer bestehen.

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken