Hinweis:
Die existierenden Tarifverträge sind nicht allgemeinverbindlich. Gerade im Bereich der Ausbildung empfiehlt die Kammer aber die im Tarifvertrag vorgesehenen Gehälter zu übernehmen.
Die Tarifverträge finden Sie unter https://zaek-saar.de/fuer-zahnaerzte/gesetze-berufsrecht/
Arbeitsvertrag ZFA – unbefristet (Stand 08-2022)
Arbeitsvertrag ZFA – befristet ohne Sachgrund (Stand 08-2022) (Hinweis: Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds ist gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für maximal zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Zeit ist höchstens eine dreimalige Verlängerung möglich.)
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (Stand 08-2022)
Arbeitsvertrag für Angestellte Zahnärzte (Stand 08-2022)
Aufhebungsvertrag (Stand 08-2022)
Arbeitsvertrag für Vorbereitungsassistenten (Stand 08-2022)
Arbeitsvertrag für Entlastungsassistenten
Arbeitsvertrag für Weiterbildungsassistenten
Arbeitsvertrag für Zahntechniker
Arbeitsvertrag für Praktikanten
Apparate- (Geräte-)Gemeinschaftsvertrag
Gemeinschaftsvertrag – wichtige Bestandteile
Partnerschaftsvertrag unter Zahnärzten
Partnerschaftsvertrag zwischen Zahnärzten u. anderen Freien Berufen
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken