Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Stand: 2012
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer
Im Kommentar der Bundeszahnärztekammer finden Sie Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Zahnärzte.
02/2018 – GOZ Tipp Geb. Nr. 1000
01/2018 – GOZ TIPP Abweichende Vereinbarung gem. § 2 Abs. 1, 2 GOZ
03/2017 – GOZ Tipp Besuchsgebühr
02/2017 – GOZ Tipp GOZ Nr. 2000
01/2017 – GOZ Tipp GOZ trifft PKV/Beihilfe – Der Steigerungssatz
02/2015 – GOZ Tipp Vereinbarung und Berechnung von Verlangensleistungen
05/2014 – GOZ Tipp Die „OP-Zuschläge“ 0500-0530
04/2014 – GOZ Tipp Die OP-Zuschläge in der GOZ 2012
03/2014 – GOZ Tipp Situationsabformungen nach den Gebührennummern 0050/0060
01/2014 – GOZ Tipp Urteil 2197 Adhäsive Befestigung von Klebebrackets
01/2014 – GOZ Tipp Urteil 2290 für das Ausgliedern von Bögen
01/2014 – GOZ Tipp Urteil 2390 Trepanation neben weiteren endodontischen Maßnahmen
05/2013 – GOZ Tipp GOZ Nr. 0010
04/2013 – GOZ Tipp Socket Preservation und Auffüllen periimplantärer Knochendefekte
02/2013 – GOZ Tipp Analogberechnung
08/2012 – GOZ Tipp GOZ Nr. 2270 Provisorium
07/2012 – GOZ Tipp GOZ Nr. 2030 Besondere Maßnahmen
05/2012 – GOZ Tipp Adhäsive Befestigung nach GOZ 2197
03/2012 – GOZ Tipp Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung
01/2012 – GOZ Tipp Die professionelle Zahnreinigung nach GOZ 1040
Auskunftsbegehren der Versicherungen
Der Unterschied zwischen Berechnungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit
Patienteninformation für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Vergütungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
Vergütungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 3 GOZ
GOZ 2012 Berechenbarkeit von Materialkosten
GOZ 2012 GOÄ: für Zahnärzte geöffnete Bereiche
Neue Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ)
Am 31. Januar 2007 hat die außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer einstimmig den Entwurf einer „Honorarordnung der Zahnärzte“ verabschiedet, der den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und durch eine auf betriebswirtschaftlichen Grundsätzen beruhende Bewertung die Grundlage für eine qualitativ hochstehende Zahnheilkunde schafft.
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Abteilung Zahnärzte
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