Die Schlichtungsstelle dient der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Patient und Zahnarzt.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei behaupteten Behandlungsfehlern und bei Streitigkeiten über Honorarfragen den Sachverhalt objektiv festzustellen, und davon ausgehend, zwischen dem Patient und dem Zahnarzt/ der Zahnärztin vermittelnd tätig zu werden.
Die Schlichtungsstelle kann vom Patienten und vom behandelnden Zahnarzt angerufen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist das Einverständnis des Patienten und des behandelnden Zahnarztes. Die Schlichtungsstelle kann vom Patienten und vom behandelnden Zahnarzt mit schriftlichem Antrag angerufen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist das Einverständnis des Patienten und des behandelnden Zahnarztes.
Der schriftliche Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
Der schriftliche Antrag ist zu richten an:
Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte –
Schlichtungsstelle Puccinistraße 2
66119 Saarbrücken
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken