Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle dient der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Patient und Zahnarzt.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei behaupteten Behandlungsfehlern und bei Streitigkeiten über Honorarfragen den Sachverhalt objektiv festzustellen, und davon ausgehend, zwischen dem Patient und dem Zahnarzt/ der Zahnärztin vermittelnd tätig zu werden.

Die Schlichtungsstelle kann vom Patienten und vom behandelnden Zahnarzt angerufen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist das Einverständnis des Patienten und des behandelnden Zahnarztes. Die Schlichtungsstelle kann vom Patienten und vom behandelnden Zahnarzt mit schriftlichem Antrag angerufen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist das Einverständnis des Patienten und des behandelnden Zahnarztes.

 

Der schriftliche Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Name und Anschrift der anderen Partei
  • Schilderung des Sachverhaltes
  • soweit vorhanden: Anlagen auf die in der Schilderung Bezug genommen wird.

 

Der schriftliche Antrag ist zu richten an:

Ärztekammer des Saarlandes – Abteilung Zahnärzte –
Schlichtungsstelle Puccinistraße 2
66119 Saarbrücken

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken