Tel: 0681 58 60 811
Vor einer Behandlung mit Zahnersatz sind viele Patienten erst einmal verunsichert. Sind Sie zufrieden mit Ihrer Behandlung beim Zahnarzt, dann freuen wir uns mit Ihnen. Doch noch nie gab es so viele unterschiedliche Möglichkeiten wie heute, stark beschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen.
Zunächst erhalten Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt Behandlungsvorschläge. Diese unterscheiden sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und zum Teil bei den Kosten deutlich. Zu jedem Therapievorschlag leistet die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss, der eine ausreichende Regelversorgung ermöglicht. Die private Krankenversicherung wird Ihren Therapie- und Kostenplan ebenfalls kommentieren.
Vor Behandlungsbeginn erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Therapieplan („Heil- und Kostenplan“) zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung. Dieser Therapieplan enthält auch alle Kosten, die auf Sie zukommen. Sollte Sie dann noch Fragen zu dem geplanten Zahnersatz haben, wird Ihr behandelnder Zahnarzt als kompetenter Berater, da er alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung hat, diese klären können. Sollte aber trotzdem immer noch eine gewisse Unsicherheit bestehen, dann gibt es die Möglichkeit sich eine „Zweitmeinung“ einzuholen.
Die Kammer bietet in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland dazu eine kostenfreie und fachlich qualifizierte Beratung an. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind wir dabei zur Neutralität verpflichtet. Über die angegebene Telefonnummer erreichen Sie diese Beratungsstelle. Hier werden Fragen kompetent beantwortet. Bei weiterem Klärungsbedarf werden die zahnärztlichen Berater und Gutachter eingeschaltet, die Ihnen zu einem festen Termin telefonisch zur Verfügung stehen.
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
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