eHBA

Mit Einführung der medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (zum Beispiel dem elektronischen Medikationsplan sowie dem Notfalldatenmanagement) gilt die eHBA-Pflicht für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verpflichten die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen zusätzlich ab dem Jahr 2021 zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zur Unterstützung der elektronischen Patientenakte (ePA). Für beide Prozesse ist ein eHBA zwingend erforderlich.

Bei folgenden Vertrauensdiensteanbietern (VDA) kann aktuell – Stand 07.12.2020 – ein eHBA  beantragt werden:

       medisign GmbH (externer Link zum Antragsportal).

D-Trust, Bundesdruckerei (externer Link zum Antragsportal).

T-Systems (externer Link zum Antragsportal).

       SHC+CARE (externer Link zum Antragsportal).

Wir geben keinen persönlichen Antragsschlüssel aus. Wählen Sie daher immer die Option „ohne Antragsschlüssel fortfahren“ bzw. „ohne Vorbefüllung fortfahren“.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer –> Link

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken