Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Zahnärztekammer des Saarlandes tätig sind, können nach der saarländischen Weiterbildungsordnung folgende Fachgebietsbezeichnungen führen:
Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist eine zahnärztliche Approbation. Offene Weiterbildungsstellen können Sie unter der Stellenbörse ersehen.
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken